Aktuelles Schreiben von Pro-Ost e.V. an das Verkehrsministerium

▶️ Aktuelles Schreiben von Pro-Ost e.V. an das Verkehrsministerium:

An das Ministerium für Verkehr u. digitale Infrastruktur
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Postanschrift:
Postfach 200100
53170 Bonn

Betr: Planung der Trasse B271 im Abschnitt Grünstadt/Bad Dürkheim
s. Bundesverkehrswegeplan

Bezug: Mein Schreiben vom 4.2.2018

Ihre Antwort vom 25.4.2018

AZ : StB 23/72131.11/1271-2963632

Sehr geehrte Damen und Herren,

erneut wende ich mich als Mitglied der Bürgerinitiative Pro Ost B271 e.V. an Sie,
um auf weitere Aspekte dieses umstrittenen Straßenbauvorhabens hinzuweisen.

Wie in meinem damaligen Schreiben schon erläutert, stößt diese Trassenplanung auf
heftigen Widerstand der davon direkt betroffenen Ortsgemeinden Kallstadt, Herxheim am Berg und Dackenheim, abgesichert durch entsprechende Gemeinderatsbeschlüsse.

Zusätzlich hat sich mittlerweile eine überparteiliche Wählergemeinschaft mit dem Namen
‚Bündnis lebenswerte Weinstrasse’ gebildet, die als Gegner der B271 West in zwei Gemeinderäten 3 Sitze errungen und damit erheblichen Einfluss auf die politischen Entscheidungen der Region gewonnen hat.

In einem gesonderten Schreiben an Herrn Rühmkorf, Ministerialdirigent Ihres Ministeriums, der sich bei der Einweihung des Straßenabschnittes Kirchheim der B271 über die zahlreichen Gegendemonstranten aus der Bevölkerung mit zusätzlich über 30 Traktoren anliegender Winzer wunderte, haben wir ebenfalls auf die mangelnde Akzeptanz des Bauvorhabens unter der betroffenen Bevölkerung hingewiesen.

Anlass meines heutigen Schreibens ist jedoch die Vorstellung des vom LBM angeforderten
Verkehrsgutachtens der Fa. Modus Consult Ulm, das im November 2019 von Herrn Dipl-Ing Claus Kiener der Öffentlichkeit vorgestellt worden war. Es sollte die Notwendigkeit des Baus der B271 West anhand der geschätzten und für die anliegenden Orte erwartbaren Verkehrsbelastung begründen. Allerdings wurde durch dieses Gutachten eher Verwirrung und Ablehnung als Zustimmung beim interessierten Publikum erreicht. Es stellte sich nämlich heraus, dass beim Verkehrsaufkommen entgegen den vorher erstellten Prognosen auf der B271 eher mit einer Abnahme, jedoch in den Ortschaften durch Verkehrsknotenpunkte eher mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen ist. So wurde prognostiziert, dass durch die Planung des Trassenbaus in Einzelabschnitten für die Gemeinde Herxheim am Berg während der Bauphase mit einem Verkehrsaufkommen von ca.13000 Fahrzeugen/Tag bis zur Fertigstellung des Mittelabschnittes zu rechnen sei. Insgesamt ergab sich durch das Verkehrsgutachten ein zwiespältiges Bild der zu erwartenden Verkehrssituation, das starke Zweifel an der Notwendigkeit des Trassenbaus aufkommen lies.

Weiter wurde eine unterdurchschnittliche Belastung der Gemeinden durch Schwerlastverkehr behauptet. Allerdings berücksichtigte diese Aussage nicht die engen räumlichen Verhältnisse in den Gemeinden. Beispielsweise wurde ohne Ortskenntnis die für LKWs ab 7,5 t gesperrte Hauptstraße in Herxheim am Berg mit einer für diese Fahrzeuge nicht befahrbaren Engstelle, die die innerörtliche Fortführung der L522 darstellt, als allgemein verkehrstauglich bewertet.
Die daraus resultierenden Fehlschlüsse kamen im Verkehrsgutachten auch deshalb zustande,
weil keine Berechnung der eigentlich für Verkehrsgutachten laut ‚Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen’ (HBS) vorgeschriebenen Schleppkurven stattgefunden hat.

Dieses Messverfahren gewinnt zusätzlich besondere Bedeutung, weil ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes ‚Blumenau’ der Stadt Freinsheim zu einer deutlich zunehmenden innerörtlichen Verkehrsbelastung der Gemeinden Herxheim am Berg und Dackenheim führen wird.

Der von diesem Neubaugebiet und den dort zukünftig wohnenden ca. 800 Menschen ausgehende Verkehr muss nämlich eine der beiden Ortschaften passieren, um die geplante Westtrasse B 271 zu erreichen. Denn um zur geplanten Westtrasse gelangen zu können, müssen zwangsläufig die K2 durch Dackenheim oder die L522 durch Herxheim am Berg befahren werden.

Beide Strassen sind an den Engstellen schon für normale PKWs nicht gleichzeitig befahrbar.
Eine Verkehrsnutzung durch den Schwerlastverkehr ist deshalb ohne besonderes Rangieren unmöglich.

Diese Verkehrssituation wird auch dadurch nicht verbessert, dass Freinsheim erneut die früher zugesicherte Westumgehung nicht zuletzt wegen des neuen Baugebietes fordert. Auch der Verkehr auf einer solchen Westumführung Freinsheims würde augenblicklich nur über die
K 2 oder L525 und damit durch die engen Ortschaften Dackenheim und Herxheim am Berg den Anschluss an die B271 West finden.

Nur eine Osttrassenplanung B271 hätte sowohl zur Entlastung der beiden Ortschaften und
zum Verkehrsanschluss von Freinsheim und Weisenheim/Sand geführt. Hätte eine Berechnung von den schon erwähnten Schleppkurven für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens stattgefunden, wäre dieser Umstand in aller Deutlichkeit erkennbar gewesen. Durch die Unterlassung dieser Berechnungen wurde die durch das von Freinsheim geplante Baugebiet entstehende zusätzliche Verkehrsbelastung für die Gemeinden Dackenheim und Herxheimam Berg im Verkehrsgutachten in keiner Weise berücksichtigt.
Gerade die Trasse B271 West wird nämlich durch das neue Baugebiet in Freinsheim dafür verantwortlich sein, dass sich die Verkehrssituation in den Ortschaften verschärft. Die schon erwähnten, nicht behebbaren Engstellen in diesen Ortschaften werden zu einem Chaos im Verkehrsgeschehen führen.

Insgesamt muss deshalb dieses Gutachten als wertlos und für die Begründung des Westtrassenbaus der B271 nicht geeignet angesehen werden.

Der von politscher Seite angeführte Grund für den Bau der B271 West, nämlich der Entlastung der Ortschaften zu dienen, wird damit endgültig ins Gegenteil verkehrt.

Keine Verkehrsabnahme, sondern eine Verkehrszunahme in den anliegenden Gemeinden wird die Folge des Baus dieser Trasse sein

Ob auf dem Boden solch zweifelhafter Gutachten eine Kostenbewilligung durch das
Bundesministerium gerechtfertigt werden kann, ist unsererseits anzuzweifeln. Deshalb weise ich erneut darauf hin, dass für den Steuerzahler ein nicht unerhebliches Finanzrisiko durch die Kostenübernahme des Bundes für diese Trasse entsteht. Durch die erheblichen Mängel in der Trassenbegründung wird es für die Betreiber der Trassenplanung nicht leicht werden, die Notwendigkeit der Trasse bei den zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen plausibel zu erklären.

Ein nicht den realen Wettergegebenheiten entsprechendes Klimagutachten, eine die Umwelt und die Wasserwirtschaft gefährdende Trassenführung ohne Berücksichtigung jetzt schon erkennbarer Verkehrsentwicklungen und die mangelnde Akzeptanz der Trasse in der Region
werden gewichtige Argumente gegen den Trassenbau sein.

Deshalb wäre es für alle Beteiligten sinnvoller, eine erneute Analyse der Trassenführung B271 unter den Aspekten eines sich zukünftig wandelnden Verkehrsverhaltens und daraus resultierend eine neue Kosten-Nutzenanalyse vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr . Stefan J. Lieberich

Verteiler

Christian Baldauf MdL
Jutta Blazheim-Roegler MdL
Hans-Ulrich Ihlenfeld Landrat
Mishba Khan , Landesvorsitzende , Die Grünen’
Isabel Mackensen MdB
Christoph Spies MdL
Johannes Steiniger, MdB

Die Rheinpfalz, Tageszeitung

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